Teaserbild

Das THW

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 12.9.1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Das THW untersteht dem Bundesministerium des Inneren und ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der Sitz ist in Bonn-Lengsdorf. Der Internationale Name des Technischen Hilfswerks lautet German Federal Agency For Technical Relief.

Das THW hat rund 82.000 ehrenamtliche Helfer, darunter etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich beim THW seinen Wehrersatzdienst zu leisten. Dazu ist eine Verpflichtung auf 6 Jahre notwendig.

 

Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.

 

Geschichte des Technischen Hilfswerks

  • Vorläufer war die 1919 von Otto Lummitzsch gegründete Technische Nothilfe, die bis 1945 existierte
  • 12.9.1950: Beauftragung der Gründung einer Zivilschutzorganisation durch Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann. Diese Aufgabe übernahm wiederrum Otto Lummitzsch
  • 20.10.1951: Offizielle Namensgebung Technisches Hilfswerk
  • März 1953: Erster Auslandseinsatz bei der Flutkatastrophe in den Niederlanden
  • In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausstattung, insbesondere durch moderne Gerätekraftwagen vervollständigt und verbessert
  • 1994: Umstrukturierung des THW von großen Bergungs- und Instandsetzungszügen zu kleinen, flexibel einsetzbaren Fachgruppen

Das Technische Hilfswerk ist eine der modernsten Katastrophenschutzorganisationen der Welt und wird weltweit bei Katastrophen wie Erdbeben oder Hochwasser angefordert.